Keine kindliche Entwicklung verläuft ohne Auf und Ab – »Größer Werden« und Erwachsenwerden kann unter Umständen ein Kampf mit sich selbst und anderen sein, vor allem mit den Eltern. Darüber gibt es in jeder Familie Konflikte und Auseinandersetzungen.
Wenn eine Entwicklungsphase besonders schwierig ist, Probleme längere Zeit anhalten und Sie sich Sorgen über die weitere Entwicklung Ihres Kinds machen, dann sollten Sie zu einem Abklärungsgespräch mit einem Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche gehen.
Viele Städte und Landkreise unterhalten auch psychotherapeutische Ambulanzen, an die sich Hilfesuchende wenden können und die Ihnen erste Ratschläge sowie Adressen von Therapeuten geben können.
Typische Anzeichen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung sind:
- Ängste, z.B. Nachtängste, Angst vor dem Einschlafen oder Schulangst
- Depressionen
- Aggressive Verhaltensauffälligkeiten
- Dissoziales Verhalten wie Weglaufen, Schule schwänzen, Stehlen und Lügen
- Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen (ADS/ADHS)
- Einnässen und Einkoten
- Einschlaf- und Durchschlafstörungen, Albträume
- Untröstliches Schreien, Fütter- und Schlafstörungen bei Säuglingen
- Kontakt- und Beziehungsstörungen zu Gleichaltrigen und Erwachsenen
- Trennungsschwierigkeiten, Ablösungsprobleme
- Probleme mit der Geschlechtsrolle
- Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen
- Körperliche Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis, an denen häufig seelische Faktoren mitbeteiligt sind
- Körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund, z.B. unklare Bauch- und Kopfschmerzen
- Selbstmordgedanken, suizidales Verhalten, Selbstverletzung, Neigung zu Unfällen
- Psychogene Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Fettsucht
- Seelischer Rückzug
- Selbstverletzendes Verhalten, z.B. Ritzen und Puhlen der Haut, Nägelkauen
- Sprachstörungen, z.B. Stottern, Mutismus
- Suchtverhalten, nicht nur bei Drogen sondern zum Beispiel auch bei Computerspielen
Borderline-Störungen - Störungen infolge (schwerer/chronischer) Krankheiten
- Traumatisierung durch sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung, Misshandlung
- Zwänge, d.h. quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen, Tics
Was ist ein Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut?
Zulassung
Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche müssen über ein abgeschlossenes Studium der Psychologie oder Pädagogik, eine mindestens fünfjährige Ausbildung an einem anerkannten Institut und eine Zulassung der kassenärztlichen Vereinigung verfügen.
Kostenübernahme
Bei entsprechender Indikation werden die Behandlungskosten einer Kinder- oder Jugendlichen-Psychotherapie sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse als auch von der privaten Krankenversicherung übernommen.